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   BVerwG, 27.02.2006 - 5 B 67.05   

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BVerwG, 27.02.2006 - 5 B 67.05 (https://dejure.org/2006,9169)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2006 - 5 B 67.05 (https://dejure.org/2006,9169)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 (https://dejure.org/2006,9169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts; Entscheidungserhebliche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung; Aufklärungsmangel i.S.d. § 86 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2006 - 5 B 67.05
    Es begründet keinen Aufklärungsmangel, dass das Berufungsgericht die ihm vorliegenden Quellen nicht in der vom Beschwerdeführer gewünschten Weise bewertet hat; das Gericht war auch nicht unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs - etwa zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - verpflichtet, den Beteiligten seine Einschätzung der Beweislage vorab mitzuteilen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2003 BVerwG 7 B 106.02 NVwZ 2003, 1132).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2006 - 5 B 67.05
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 BVerwG 9 BN 2.01 NVwZ-RR 2002, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03

    Erteilung einer Einbürgerungszusicherung - Ausschlussgrund nach § 11 S 1 Nr 1

    Dass in einer Funktionärstätigkeit für eine örtliche Vereinigung (hier: Ortsverein Philippsburg der IGMG) ein derartiges "Unterstützen" oder sogar ein "Verfolgen" der in § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG genannten Bestrebungen liegen kann, bedarf keiner näheren Darlegung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 27.2.2006 - 5 B 67.05 - zu OVG Koblenz, Urteil vom 24.5.2005 - 7 A 10953/04.OVG - Berlit a.a.O. Rn 94.1 und 96 zu § 11).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Verfahren ebenso wie im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OVG Koblenz (Beschluss vom 27.2.2006 a.a.O.) die Frage der Verfassungsfeindlichkeit der IGMG nicht selbst überprüft, sondern war revisionsrechtlich an die entsprechende Würdigung und an die Tatsachenfeststellungen der Berufungsgerichte gebunden.

    Es kommt bei einer solchen Konstellation vielmehr zusätzlich (ausnahmsweise) auf die Einstellung des jeweiligen Einbürgerungsbewerbers als eines Mitglieds oder Funktionärs der IGMG an (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.2.1006 - 5 B 67/05 zu OVG Koblenz a.a.O.); es ist - mit anderen Worten - zu entscheiden, ob der einzelne Einbürgerungsbewerber die Organisation gewissermaßen als Ganzes d.h. einschließlich ihrer einbürgerungshindernden Ziele mitträgt - was bedeuten würde, dass sie ihm auch zuzurechnen sind - oder ob in seiner Person ein Verhalten vorliegt, das nach Intensität, Eindeutigkeit und Nachhaltigkeit einer individuellen "Abwendung" im Sinn des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG gleichgestellt werden kann.

    Ein ausreichender Verdacht im Sinn des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits dann begründet, wenn ein Umstand vorliegt, der bei objektiver und vernünftiger Sicht auf eine Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen hinweist (vgl. etwa OVG Koblenz a.a.O., S. 18. des Urteilsabdrucks), und dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei langjähriger Mitwirkung in einer Organisation in hervorgehobener Stellung im Ortsverein grundsätzlich der Fall (siehe BVerwG, Beschluss vom 27.2.2006 - 5 B 67.05 - siehe auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 8.11.2004 - 5 ZB 03.1797 -, juris).

  • VG Berlin, 21.03.2007 - 2 A 79.04

    Einbürgerung eines Mitglieds der türkischen IGMG

    OVG -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 -, Juris [die hiergegen mit Schriftsatz vom 7. April 2006 eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom BVerfG noch nicht zur Entscheidung angenommen worden]; VG Stuttgart, Urteil vom 26. Oktober 2005 - 11 K 2083/04 -, Juris Rn 43 ff.; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2004 - 5 ZB 03.1797 -, Juris; VG Augsburg, Urteil vom 21. Januar 2003 - Au 1 K 00.936 -, Juris Rn 38 ff. und nachgehend BayVGH, Beschluss vom 27. August 2004 - 5 ZB 03.1336 -, Juris; VG Ansbach, Urteil vom 9. Februar 2000 - AN 15 K 99.01436 -, Juris Rn 53 ff.; abweichend VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Februar 2003 - 4 K 2234/01 -, Juris Rn 24: es sei "von einem ambivalenten Charakter dieser Vereinigung auszugehen" [Berufung anhängig beim VGH Baden-Württemberg]; zur Rücknahme von Einbürgerungen siehe VGH Hessen, Urteil vom 18. Januar 2007 - 11 UE 111/06 -, Urteilsabdruck S. 17; vgl. im Übrigen zu § 5 LuftVZÜV BayVGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - 20 BV 02.2747 und 20 CS 02.2850 -, Juris; nachgehend BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 8/04 -, Juris).

    Eine vollzogene Wandlung der IGMG dahin gehend, dass sie die früher verfolgten islamistischen Ziele in ihrer Gesamtheit aufgegeben hat, lässt sich - entgegen der von dem Klägervertreter hier wie beispielsweise auch schon im Verfahren vor dem VG Neustadt an der Weinstrasse (Urteil vom 20. April 2004 - 5 K 2179/03 NW -) und dem OVG Rheinland- Pfalz (Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04.OVG -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 -, Juris) vertretenen Ansicht - jedenfalls heute noch nicht feststellen.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei langjähriger Mitwirkung in einer Organisation in hervorgehobener Stellung im Ortsverein grundsätzlich der Fall (so ausdrücklich für die IGMG BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 -, Juris; ebenso [für stellvertretenden Ortsvorsitz] VG Stuttgart, Urteil vom 26. Oktober 2005 - 11 K 2083/04 -, Juris Rn 72; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2004 - 5 ZB 03.1797 -, Juris Rn 9 [für überörtliche Führungsfunktion als Leiter der Jugendorganisation der IGMG]; VG Augsburg, Urteil vom 21. Januar 2003 - Au 1 K 00.936 -, Juris und nachgehend BayVGH, Beschluss vom 27. August 2004 - 5 ZB 03.1336 - [für stellvertretenden Ortsvorsitz]; VG Ansbach, Urteil vom 9. Februar 2000 - AN 15 K 99.01436 -, Juris [Jugendgebietsleiter des IGMG- Gebietsvorstandes Nordbayern]).

  • OVG Hamburg, 12.12.2022 - 12 Bf 188/22

    Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei einer Durchsuchung im Rahmen eines

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.2.2006, 5 B 67.05, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048

    Verfassungsschutzbericht, Milli Görüs, Milli Gazete, Tatsachenbehauptung,

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen zu kompensieren (vgl. BVerwG vom 27.2.2006 Az. 5 B 67/05).
  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2007 - 17 K 5862/02

    Einbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, freiheitliche demokratische

    Ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Februar 2003 -4 K 2234/01-, juris; zweifelnd auch BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 -3 C 8.04-, NVwZ 2005, 450; vgl. ferner VGH Kassel, Urteil vom 18. Januar 2007 -11 UE 111/06-, InfAuslR 2007, 207; a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2005 -7 A 10953/04-, a. a. O., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2006 -5 B 67.05-, juris.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15

    Inkriminierte Bestrebungen; Einbürgerungsausschluss; herausgehobene Funktion;

    Bereits eine hier gegebene Tätigkeit als Funktionär auf Ortsvereinsebene reicht als Unterstützungshandlung aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 -, juris Rdnr. 5 a.E.; Senat, Beschl. v. 10. Februar 2009 - 13 LA 89/08 -, juris Rdnr. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2007 - 5 N 57.04

    Ansatz für Garagenmieterträge für ihr im Wohnungsbauprogramm 1979

    Ein solcher Anspruch folge weder aus Erklärungen, wie sie im Zusammenhang mit der Beendigung des (ebenfalls ein Grundförderungsverhältnis betreffenden) Verwaltungsgerichtsverfahrens VG 16 A 84.92 von den dortigen Beteiligten abgegeben worden seien, noch aus dem - mit Rücksicht auf das bei Auslaufen der Grundförderung noch anhängig gewesene Verwaltungsgerichtsverfahren OVG 5 B 67.05 - im Anschlussförderungsbescheid vom 12. Juli 1996 aufgenommenen Vorbehalt, wonach die Bewilligung von Aufwendungszuschüssen i.H.v. 6.599.424,60 DM "vorbehaltlich von Änderungen bezüglich der Förderhöhe nach Abschluss des laufenden Verwaltungsgerichtsverfahrens" erfolgt sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - 4 N 47.05

    Beamtenbesoldung: Meldung einer Hepatitis-A-Infektion (Dienstunfall) nach dem

    Es begründet zudem keinen Aufklärungsmangel, dass das Verwaltungsgericht die ihm vorliegenden Quellen nicht in der vom Kläger gewünschten Weise bewertet hat; die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 - Juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 16.06.2009 - 5 ZB 07.272

    Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Einbürgerung; Ausschluss des

    Entsprechende Feststellungen wurden vom Bundesverwaltungsgericht revisionsrechtlich unbeanstandet gelassen (BVerwG vom 27.2.2006 Az. 5 B 67.05; BVerwG vom 11.11.2004 BVerwGE 122, 182 , juris RdNr. 37).
  • VG Berlin, 28.01.2009 - 2 A 133.07

    Klage auf Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen

    Der Verdacht eines Unterstützens im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG rechtfertigt sich regelmäßig bei einer langjähriger Mitwirkung in einer Organisation in hervorgehobener Stellung im Ortsverein (so ausdrücklich für die IGMG BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 - juris; vgl. auch Urteil der Kammer vom 21. März 2007 - VG 2 A 79.04 - juris, Rn. 41; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juni 2008 - 13 S 2613/03 - juris, Rn. 34, jeweils m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 01.09.2022 - 5 Bf 103/22

    Beihilfe für eine Implantatbehandlung; Fristversäumnis bei mehrschrittiger

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